Hinweise zum Unterricht nach den Ferien
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erreichte uns folgende Mitteilung:
Für den Schulunterricht gilt nach den Osterferien:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in den Grundschulstufen Präsenzunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.
In allen Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht.
Wechselunterricht gilt aber für folgende Klassen unter folgenden, ergänzenden Infektions-schutzmaßnahmen an den Schulen:
· In den Abschlussklassen der Mittelschule und der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe ..... wird Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht angeboten.
· An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechen-den Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
· Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.
· Dies gilt auch bei der Notbetreuung.
MfG H. Lallinger, Rektor